Altersvorsorge,
die sich für alle lohnt.
Mit der bAV sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter fürs Alter vor und helfen die Rentenlücke zu schließen. Bis 604 € monatlich steuerfrei, bis 302 € SV-frei — und mit Pflichtzuschuss ab 15 %.
Eine vom Arbeitgeber unterstützte Altersvorsorge — mit staatlicher Förderung.
Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente. Arbeitnehmer zahlen Beiträge direkt aus dem Brutto — dadurch sparen sie Steuern und Sozialabgaben. Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % zuzuschießen, wenn sie dadurch SV-Beiträge sparen.
Welcher Durchführungsweg der richtige ist, hängt von Unternehmensgröße, Zielgruppe und gewünschter Flexibilität ab. Wir analysieren, empfehlen und übernehmen die komplette Umsetzung.
Fünf Pfade.
Ein Ziel.
Je nach Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur und gewünschter Flexibilität wählen wir den passenden Durchführungsweg — oder kombinieren mehrere.
Direktversicherung
Der Klassiker. Einfach, sicher, geringer Verwaltungsaufwand. Geeignet für die breite Masse an KMU — Standard-Lösung für Einsteiger.
Pensionskasse
Höhere Flexibilität bei der Kapitalanlage als die Direktversicherung. Beaufsichtigt, solide, etabliert.
Pensionsfonds
Chancenorientierte Anlage mit höherem Renditepotenzial. Für Unternehmen mit Mitarbeitern, die Wertzuwachs mitnehmen wollen.
Unterstützungskasse
Keine Beitragsbegrenzung, volle steuerliche Absetzbarkeit beim Arbeitgeber. Ideal für Geschäftsführer und Top-Verdiener.
Direktzusage
Maximale Flexibilität, direkt über die Bilanz. Für größere Unternehmen mit individuellen Vorsorgezielen.
Von Analyse
bis Verwaltung.
Wir übernehmen den kompletten Prozess — von der ersten Analyse bis zur laufenden Betreuung. Inkl. Rahmenvereinbarung und Mitarbeiterkommunikation.
Betriebliche Altersvorsorge — Ihre Fragen.
- Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
- Die bAV ist eine vom Arbeitgeber unterstützte Altersvorsorge. Beiträge fließen meist per Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt — steuer- und sozialabgabenbegünstigt.
- Muss der Arbeitgeber die bAV bezuschussen?
- Ja. Bei Entgeltumwandlung ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % verpflichtend, soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben spart.
- Welche Vorteile hat die bAV für den Arbeitgeber?
- Stärkere Mitarbeiterbindung, mehr Attraktivität als Arbeitgeber und mögliche Einsparungen bei den Lohnnebenkosten.
- Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?
- Die Anwartschaft ist nach der gesetzlichen Frist unverfallbar und kann in der Regel mitgenommen oder beitragsfrei weitergeführt werden.
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